Bei Schwimmen und Wassersport gelten besondere Vorsichtsmassnahmen für Menschen mit Epilepsie:
- Rücksprache wegen der Schwimmtauglichkeit mit dem Arzt
- Nur in ausgeruhtem Zustand und bei Wohlbefinden ins Wasser
- Immer gemeinsam mit einem erfahrenen Schwimmer ins Wasser, der über die vorliegende Epilepsie und angemessene Erste-Hilfe-Massnahmen unterrichtet ist.
- Möglichst nur in einem Schwimmbecken (Pool) und nur ausnahmsweise in offenen Gewässern schwimmen. Im Zweifelsfall eine Schwimmweste oder einen Schwimmkragen tragen sowie Bademeister/Aufsichtspersonen über die Epilepsie informieren.
- Bei häufigen und schweren Anfällen im Nichtschwimmerbecken bleiben.
- Tauchen ist nur bei ausreichend langer Anfallsfreiheit und mit einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung erlaubt
- Bootsfahrten nie alleine unternehmen, ebenso Angeln.
- Bei Fotosensibilität Tragen einer polarisierten Sonnenbrille (Polaroid-Brille).