Bei Schwimmen und Wassersport gelten besondere Vorsichtsmassnahmen für Menschen mit Epilepsie:

  • Rücksprache wegen der Schwimmtauglichkeit mit dem Arzt
  • Nur in ausgeruhtem Zustand und bei Wohlbefinden ins Wasser
  • Immer gemeinsam mit einem erfahrenen Schwimmer ins Wasser, der über die vorliegende Epilepsie und angemessene Erste-Hilfe-Massnahmen unterrichtet ist.
  • Möglichst nur in einem Schwimmbecken (Pool) und nur ausnahmsweise in offenen Gewässern schwimmen. Im Zweifelsfall eine Schwimmweste oder einen Schwimmkragen tragen sowie Bademeister/Aufsichtspersonen über die Epilepsie informieren.
  • Bei häufigen und schweren Anfällen im Nichtschwimmerbecken bleiben.
  • Tauchen ist nur bei ausreichend langer Anfallsfreiheit und mit einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung erlaubt
  • Bootsfahrten nie alleine unternehmen, ebenso Angeln.
  • Bei Fotosensibilität Tragen einer polarisierten Sonnenbrille (Polaroid-Brille).
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