Ganz eindeutig ist nur diese Information: Für “schnelle” E-Bikes mit Nummernschild (offiziell “Motorfahrräder”, auch S-Pedelecs genannt) gelten die gleichen Regeln wie für Mofas und damit fürs Autofahren. Zudem gilt Helmpflicht und ein Mindestalter von 14 Jahren (siehe Link unten).

Für normale Velos und „langsame“ Elektrovelos (auch Pedelecs oder offiziell “Leicht-Motorfahrräder”) ist die Situation komplizierter. Es gibt keine offiziellen Regeln, sondern liegt in der Selbstverantwortung, weil sich Betroffene zumindest bei vorsichtigem Fahren hauptsächlich selbst gefährden. Ausserdem lässt sich im Fall einer „Aura“ meist schneller reagieren und anhalten als am Steuer eines Wagens. Es hängt also stark von der individuellen Situation ab.

Wir empfehlen eine persönliche Risikoeinschätzung gemeinsam mit dem/der behandelnden Neurolog*in. Es kann sinnvoll sein, bestimmte Einschränkungen einzuhalten, um die Gefahren zu verringern. Zum Beispiel:

  • Fahren nur in verkehrsberuhigten Gebieten oder Parks
  • Langsam und vorsichtig fahren
  • Steile oder anderweitig gefährliche Strecken vermeiden, wo ein Sturz eine erhöhte Gefährdung darstellt
  • In Begleitung fahren
  • Nur zu einer Tageszeit fahren, zu der üblicherweise keine Anfälle auftreten.

Möglicherweise kann auch ein Dreirad sinnvoll sein, um die Sturzgefahr auszuschalten.

Es ist immer ein Abwägen – die einen sind vorsichtig und verzichten freiwillig, andere würden ohne Rad sehr viel Lebensqualität verlieren.

Fahren mit Helm sollte ohnehin selbstverständlich sein, mit Epilepsie erst recht.

Autor: Frédéric Zubler; Stand der Informationen: 22. März 2021. Letzte Aktualisierung (Link) 12.10.2021.

Auto fahren und Epilepsie

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