Zu Lebzeiten die Zukunft gestalten – Mein Vermächtnis für Epilepsie-Betroffene
Was will ich hinterlassen, wenn ich einmal nicht mehr da bin? Wie kann ich sichergehen, dass mein Vermögen einmal in die richtigen Hände kommt? Es sind anspruchsvolle Fragen, die sich jede und jeder von uns stellt, wenn wir uns mit einem Testament beschäftigen. Viele Menschen sagen, es sei befreiend, seinen letzten Willen zu Lebzeiten schriftlich festzuhalten.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in der Schweiz das neue Erbrecht. Dieses schafft mehr Gestaltungsspielraum und grössere Flexibilität in der Nachlassplanung. Es gibt aber auch neue Einschränkungen, die es zu beachten gilt.
Damit Sie für Ihre Lebenssituation die richtige Regelung treffen können, hat die Schweizerische Epilepsie-Liga einen Ratgeber erstellt. Er beantwortet die wichtigsten Fragen rund um Vermächtnisse und Erbschaften und zeigt auch, was zu prüfen ist, wenn Sie bereits ein Testament oder einen Erbvertrag erstellt haben. Zusätzlich finden Sie nützliche Informationen zur Patientenverfügung und zum Vorsorgeauftrag.
«Wenn jemand erstmals einen Anfall hat, ist es enorm wichtig zu wissen, ob es Epilepsie ist. Vielleicht ist der Anfall einmalig. Dank der Forschungsunterstützung der Epilepsie-Liga können wir Messdaten aus der ganzen Schweiz sammeln, Prognosemodelle erstellen und immer präzisiere Voraussagen nach einem ersten Anfall machen. Das macht das Leben für Betroffene viel leichter. »
Prof. Dr. Roland Wiest vom Berner Inselspital, Forschungspreisträger der Epilepsie-Liga 2018
Hier erfahren Sie mehr, wie Sie mit Ihrem Vermächtnis Epilepsie-Betroffenen helfen.
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Fragen und Antworten
Was ändert sich mit dem neuen Erbrecht?
Der Pflichtteil ist der Teil des Nachlasses, der gewissen Erben (Ehegatten, Nachkommen) zwingend zusteht. Im neuen Erbrecht werden diese Pflichtteile reduziert und zum Teil abgeschafft. Darum können Sie neu über mindestens die Hälfte Ihres Vermögens frei verfügen. Aber es gibt auch Einschränkungen, vor allem bei den Schenkungen zu Lebzeiten. In unserem Ratgeber finden Sie weitere Informationen.
Kann ich mein Testament alleine erstellen?
Ja, die Anforderungen an ein Testament sind nicht hoch: Es muss vollständig handschriftlich verfasst und mit Ort, Datum und Ihrer Unterschrift versehen sein. Wichtig ist zudem, dass eine Person Ihres Vertrauens weiss, dass Sie ein Testament haben und wo dieses abgelegt ist. Dies können Sie auch über ein Notariat organisieren.
Müssen meine Erben Steuern bezahlen?
In den meisten Kantonen sind Ehegatte, eingetragene Partnerin und die Nachkommen von den Steuern befreit. Konkubinatspartner, Stiefkinder und andere mögliche Begünstigte sind hingegen je nach Wohnort erbschaftssteuerpflichtig. Gemeinnützige Organisationen wie die Schweizerische Epilepsie-Liga sind steuerbefreit.
Was passiert, wenn ich kein Testament mache?
Ohne Testament erhalten die gesetzlichen Erben Ihr Vermögen. Dies sind in erster Linie Ehegattin/Ehegatte, eingetragene Lebenspartner, Ihre Kinder oder Ihre Eltern. In zweiter Linie können das Ihre Geschwister und deren Kinder sein. Gibt es keine Verwandten, so geht Ihr Erbe an das Gemeinwesen, d.h. Kanton oder Gemeinde.
Was ist der Unterschied zwischen einer Erbschaft, einem Vermächtnis und einem Legat?
Eine Erbschaft bezieht sich auf die frei verfügbare Quote nach Abzug des Pflichtteils. Legat und Vermächtnis bedeuten dasselbe. Es ist ein Fixbetrag an eine bestimmte Person oder Organisation, die Sie im Testament frei bestimmen können.
Weiterführende Informationen und Antworten auf andere häufig gestellte Fragen finden Sie in unserem Ratgeber oder auf der Seite von Dein Adieu.